Die Veränderungen unserer Zeit erfordern auch Veränderungen auf dem Veranstaltungssektor.
Am 3. Juli 2021 traten in Deutschland zwei neue Gesetze in Kraft: die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung. Diese Gesetze sollen helfen, dass weniger Kunststoffabfälle falsch entsorgt werden oder als wilder Müll in der Umwelt landen. Anlass war, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind.
Die Verpackungen und Produkte, die am meisten gefunden wurden, sind in die beiden Gesetze aufgenommen worden. Gerade die Abfallberge von Verpackungen für den Außer-Haus-Konsum von Essen steigen seit Jahren an. So haben sich in den letzten 25 Jahren die Behältnisse für Take-away aus Kunststoff verdoppelt.
Um auf Einweggeschirr verzichten zu können braucht es Alternativen. Eine ist natürlich herkömmliches mehrfach verwendbares Geschirr. Hygienisch gereinigt wird es einfach wieder verwendet – wie zu Hause Die Spülkapazität muss auf die Veranstaltungsgröße abgestimmt werden.
Gerade seit Corona spielt Hygiene eine besondere Rolle.
Wo früher Biergläser oft nur mit kaltem Wasser durchgespült wurden, kommen wir heute um die maschinelle Reinigung nicht herum. Alle unsere Maschinen spülen nach gültigen DIN-Normen und sind für jeden Veranstalter eine solide Absicherung bei der Durchführung von Veranstaltungen aller Art.